Trauerfall - Hinweise
Abschied nehmen müssen von einem geliebten Menschen ist immer schmerzhaft. Abschied nehmen müssen und die Trauer um einen geliebten Menschen lösen viele ganz unterschiedliche Gefühle aus. Manchmal sind es Gefühle, von denen wir nichts geahnt haben und oft stehen wir ihnen hilflos gegenüber.
Jeder Mensch hat seine eigene Zeit und seine eigene Art, zu trauern und Abschied zu nehmen.
Wir wünschen allen Trauernden für die schwere Zeit des Abschiednehmens und der Trauer, Kraft und Gottes Segen.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
a) In den ersten Stunden und Tagen nach Eintritt des Todes
b) Sterbeurkunde
c) Wir denken an unsere Verstorbenen
d) Grabstätte
e) Die Beerdigung
f) Und was sonst noch zu tun ist
g) Wer muss sonst noch informiert werden?
h) Bildmotive aus unserer Gemeinde für Totenbriefe, Totenbilder, etc.
a) In den ersten Stunden und Tagen nach Eintritt des Todes
Nach Eintritt des Todes sollte im Sterbezimmer noch eine Zeit lang rücksichtsvolle Ruhe und Besonnenheit herrschen. Beten wird gerade in einer solchen Situation sehr helfen und Trost geben. Franz von Assisi hat die Verheißung Christi so ausgedrückt: Wer stirbt, der erwacht zum ewigen Leben.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie in den Vorbereitungen für die Beerdigung und die Erledigung vieler Formalitäten im Zusammenhang mit einem Todesfall unterstützen:
• Nach Eintritt des Todes nehmen Sie sich unbedingt die Zeit die Sie brauchen und haben, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
• Verständigen Sie weitere Angehörige und Freunde des Verstorbenen und wenn Sie möchten, einen Seelsorger, der mit Ihnen ein Abschiedsritual feiert (Kontaktadressen hier anklicken). Gegebenenfalls sind auch erste Absprachen bezüglich der Beisetzung möglich.
• Nach dem Tod eines Angehörigen ist der Arzt zu benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt.
• Wenn möglich, schaffen Sie eine stille und friedvolle Atmosphäre im Sterbezimmer. Eine Kerze anzünden, ein Kreuz aufstellen und Blumen ins Sterbezimmer stellen.
• Störende Pflegematerialien, die um das Bett oder im Bett liegen (z.B. Waschutensilien oder Lagerungskissen) entfernen.
• Unterstützung von Seelsorgern, Unterstützung im Freundes – und Bekanntenkreis und in der Nachbarschaft suchen und evtl. von Trauerbegleitern holen.
• Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz ist es zurzeit erlaubt, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufzubahren. Eine Aufbahrung zu Hause ist auch möglich, wenn der Mensch in einer Klinik oder in einem Pflegeheim gestorben ist. Die örtlichen Aufbahrungsfristen sind unterschiedlich, Auskünfte erteilt das jeweilige Ordnungsamt.
• Bei einer Aufbahrung zu Hause können die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen. Es sollte ein separater Raum zur Verfügung stehen, der in diesen Tagen nicht gelüftet und nicht beheizt wird. Damit die Verwesung nicht zu schnell eintritt, sollte der Raum im Sommer gekühlt werden.
• Trauen sie sich den Verstorbenen zu waschen, einzukleiden und herzurichten. Sprechen Sie darüber mit dem Pflegedienst oder den beauftragten Bestatter.
• Gönnen Sie sich etwas Ruhe für Trinken oder Essen zur Stärkung oder auch eine kleine Pause.
Mit unserem Pfarrer oder dem Pfarrbüro sind der Termin und die Gestaltung des Begräbnisses (z.B. Erdbestattung, Urnenbestattung, Termin für das Trauergespräch) abzusprechen (Kontaktadressen hier anklicken). Der Seelsorger, der die Trauerfeier hält, vereinbart einen Besuchstermin mit Ihnen. Dort werden Sie dann gemeinsam u.a. die Gestaltung des Trauergottesdienstes (Eucharistiefeier, Wortgottesdienst, in der Kirche, auf dem Friedhof …) besprechen können.
Das Pfarrbüro informiert den Küster, die Messdiener, den Totengräber und bestellt einen Organis-ten entsprechend den Absprachen für die Gestaltung des Begräbnisses.
Ein Zeichen der Verbundenheit mit dem Verstorbenen und den trauernden Angehörigen, Freunden und Bekannten kann auch das Nachbarschaftsgebet sein. Am Abend vor der Beerdigung besteht die Möglichkeit, sich in der Friedhofkapelle oder in der Kirche zum Gebet zu treffen. Das Rosenkranzgebet oder unterschiedlich gestaltete Lichterandachten mit verschiedenen Symbolen laden ein, für den Verstorbenen zu beten und um Trost und Stärkung der Trauernden zu bitten.
Materialien hierfür sind im Pfarrbüro (04494/92234 – 0) oder bei der Pastoralreferentin (04494/92234 – 15) erhältlich. Ebenfalls läutet täglich die sogenannte Totenglocke bis zur Beerdigung und erinnert daran, dass der Verstorbene Mitglied unserer Pfarrgemeinde war. In den Hl. Messen bis zur Beerdigung beten wir in der Regel in den Fürbitten und im Hochgebet für unser verstorbenes Gemeindemitglied.
b) Sterbeurkunde
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung (bitte im Pfarrbüro rechtzeitig abgeben) und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung.
Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt. Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen. Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor. Die Bestatter bieten diesen Dienstleistung ebenfalls an.
c) Wir denken an unsere Verstorbenen
Aus der Psychologie wissen wir, dass es verschiedene Trauerphasen gibt. Einer dieser wichtigen Phasen ist nach etwas sechs Wochen beendet. Man weiß und spürt, dass der Verstorbene nicht mehr wiederkommt, dass er nicht mehr unter uns ist, man hofft und glaubt, dass er jetzt bei Gott lebt, in einer anderen Dimension des Seins. Bis zum Sechswochengedächtnis, bleibt traditioneller Weise das Umfeld des Verstorbenen unangetastet; danach wird dann die Wohnung ausgeräumt und die Habseligkeiten aufgeteilt. Diese Psychologie hat die Kirche offenbar immer intuitiv gespürt und die Trauerphasen liturgisch begangen. In unserer Pfarrgemeinde gibt es verschiedene Traditionen, um an Verstorbene zu denken und für sie zu beten und daraus Trost zur Zuspruch zu schöpfen.
Es besteht die Möglichkeit, in den ersten sechs Wochen nach der Beerdigung, Hl. Messen für den Verstorbenen zu bestellen und diese mit dem sogenannten Sechswochengedächtnis abzuschließen. Verwandte, Freunde und Bekannte werden häufig dazu eingeladen. In der Eucharistiefeier wird in besonderer Weise des/ der Verstorbenen gedacht. Auch lädt das Sechswochengedächtnis in besonderer Weise dazu ein, gemeinsam das Grab des Verstorbenen aufzusuchen oder sich anschließend im Familienkreis zu treffen.
Wünschen Sie diese Gottesdienste, bitten wir Sie, diese rechtzeitig im Pfarrbüro zu bestellen. Für eine hl. Messe wird zurzeit eine Spende von 5 € erhoben. Dieses Geld kommt hauptsächlich Priestern in Entwicklungsländern zu Gute und sichert ihren Lebensunterhalt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit an jedem anderen gewünschten Tag, an Geburtstagen, Namenstagen, Hochzeitstagen, Jahresgedächtnissen usw. eine Hl. Messe im Pfarrbüro zu bestellen.
Am Allerheiligentag, Allerseelentag oder dem Sonntag danach erfolgt die Gräbersegung. Der Termin wird rechtzeitig im Veranstaltungskalender und im Pfarrbrief bekannt gegeben. In einer Andacht auf dem Friedhof wird für die Verstorbenen gebetet. Die Namen der Verstorbenen der letzten 12 Monate werden vorgelesen und die Gräber gesegnet.
d) Grabstätte
Zu Fragen der Grabstätte sprechen Sie die Pfarrsekretärin (04494-92234-0) an. Diese wird Sie dann ggfls. direkt an die Friedhofswärter (Bösel: Hubert Scheper; Petersdort: Stefan Tapken) verweisen um Einzelheiten zu besprechen. Falls Sie schon über eine Grabstätte verfügen, ist diese rechtzeitig von Ihnen abzuräumen, damit der Grabplatz für die anstehende Bestattung ausgehoben und das Erdreich abgelegt werden kann.
Für eine neue Grabstätte haben Sie die folgende Auswahlmöglichkeit:
• Grabstätte mit 1, 2 oder mehr Grabplätzen (Erdbestattung)
• Pflegeloser Einzel-Grabplatz (Erdbestattung und Urnenbestattung) Die Pflege der Grabstätte wird für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit (25 Jahre bei einer Erdbestattung und 20 Jahre bei einer Urnenbestattung) von der Friedhofsverwaltung gewährleistet. Es ist keine anonyme Beisetzung; der Name des Verstorbenen wird in geeigneter Weise angebracht werden.
• Urnengrabstätte mit i. d. R. 2 Urnenplätzen
Ausführliche Informationen über Rechte und Pflichten der Grabnutzung und die Gebührenordnung finden Sie in der Friedhofsordnung für den betreffenden Friedhof (bitte anklicken):
• Bösel, Auf dem Rahe 4
• Petersdorf, Hauptstraße 22
e) Die Beerdigung
Die Beerdigung in unserer Kirchengemeinde soll in würdiger Form geschehen und zum Ausdruck bringen, dass vor Gott alle gleich sind. Für eine Erdbestattung ist deshalb eine gleichartige Beisetzungsfeier vorgesehen, die besteht i. d. R. aus Aussegnungsfeier in der Friedhofskapelle, Beisetzung und abschließender hl. Messe für die/den Verstorbene(n). Auf Wunsch der Angehörigen kann die hl. Messe auch in der Friedhofskapelle gefeiert werden. Dann erfolgt die Hl. Messe vor der Beisetzung.
Einige Hinweise:
Die Trauergemeinde begleitet die/den Verstorbene(n) in gemeinsamem Gang zu letzten Ruhestätte. Die Träger stellen zunächst den Sarg über dem Grab ab; nach einem kurzen Gebet wird er i. d. R. abgesenkt. Nach einem Moment der Stille verneigen sich die Sargträger und gehen zur Seite. Nach den Gebeten des Priesters nehmen zunächst evtl. anwesende Vereine und dann die Familie und die gesamte Trauergemeinde Abschied. Im Falle der Urnenbestattung können Aussegnungs-/Abschiedsfeier und Urnenbeisetzung an unterschiedlichen Terminen erforderlich sein oder gewünscht werden. Einzelheiten haben Sie rechtzeitig vereinbart.
f) Was sonst noch zu tun ist?
• Nachbarn über den Tod eines Menschen informieren
• Einladung zur Beerdigung: persönliche Einladungskarten oder/ und Anzeige in der Tageszeitung
• Nachbarn helfen gern beim Schreiben von Einladungskarten, Sargtragen, Totenbilder aus-teilen usw.
• Informieren Sie den Bestatter ihres Vertrauens, der mit und für sie viele Aufgaben übernimmt. (z.B. den Sarg auswählen, Todesanzeige, Totenbriefe und -bilder)
g) Wer muss sonst noch informiert werden?
Nachstehend eine Übersicht über die Stellen, die ggf. ebenfalls benachrichtigt werden müssen:
Arbeitgeber *) Rentenversicherung *) Krankenversicherung *)
Lebensversicherung Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung Amtsgericht/Notar Kreditinstitut(e)
Steuerberater Vermieter Rechtsschutzversicherung
Vereine / Organisationen Sozialstation Pflegeheim
Sterbegeldversicherung Telefon Mobiltelefon
Energieversorger evtl. Kündigung von laufenden Zahlungen
*) in den ersten 72 Stunden; in allen anderen Fällen ggf. Benachrichtigungsfrist aus den Vertragsunterlagen entnehmen (z. B. Unfallversicherungspolice im Falle eines Unfalles) les)
Diese Informationen können nicht vollständig sein und decken nicht alle Besonderheiten ab. Wenn Sie weitere Fragen und Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder an das Seelsorgeteam.
Motive aus unserer Kirchengemeinde , die sich z. B. für Totenbriefe und Totenbilder eignen, möchten wir Ihnen abschließend vorstellen.
Das ausgesuchte Motiv können Sie direkt aus unserer Homepage kopieren:
Pieta in der Pfarrkirche
„Der Tod des hl. Joseph“, Wandgemälde
Kreuz in der Friedhofskapelle in Bösel
Kreuzverehrung
Friedhofskreuz Bösel
Schulkreuz aus 1936
Friedhofskreuz in Petersdorf
Tabernakel mit Kreuz im Chorraum der
Kirche St. Peter und Paul in Petersdorf